Verlust oder Schnäppchen: die Immobilien-Versteigerung

Eine Immobilien-Versteigerung ist für den neuen Eigentümer meist ein sehr lohnendes Geschäft, für den vorherigen Eigentümer weit weniger. Chancen und Risiken sind sorgfältig abzuwägen.

Informationsdienste im Internet und in der Zeitung listen die Immobilien-Versteigerungen in deutschen Amtsgerichten auf. Wer die Regeln kennt, kann hier wirkliche Schnäppchen machen, aber auch schwere Fehler begehen und Geld verlieren. Für denjenigen, der zwangsweise seine Immobilie verliert, wird die Immobilien-Versteigerung immer ein traumatisches Erlebnis bleiben.

Am besten kommt es nicht erst zu einer Immobilien-Versteigerung. Das werden sich viele denken, die Haus und Hof durch eine Versteigerung verloren haben. Eine Versteigerung kommt zustande, wenn der Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen bei der Bank nicht mehr nachkommen kann und keine Regelungen trifft oder mehr treffen kann, wenn das Geld knapp ist. Irgendwann entscheidet die Bank, aus den beurkundeten Regelungen der Finanzierung heraus die Wohnung oder das Haus zwangsweise zu versteigern. Dann bleiben noch ein paar Monate Zeit, bis zu einem Jahr oder mehr, der Zwangsversteigerung zu entgehen. Dafür muss aber Geld verfügbar sein. Auch Geschäftspartner, denen die Rechnungen nicht bezahlt werden, haben die Möglichkeit, das private Vermögen eines Gläubigers, also auch sein Immobilienvermögen pfänden zu lassen, soweit eine persönliche Haftung vorliegt.

Das Gericht prüft die formalen Voraussetzungen für eine anstehende Zwangsversteigerung. Es beauftragt einen Gutachter, ein Wertgutachten anzufertigen. In dem Gutachten wird der Verkehrswert der Immobilie benannt. Kommt das Objekt zur Versteigerung, kann in einem ersten Termin bis zu einem Betrag von 75 % des Wertgutachtens ersteigert werden. Da die erste Versteigerung meistens nicht zum Erfolg führt, wird ein zweiter Termin vom Gericht angesetzt, in dem das Objekt dann mit 50 % des Verkehrswertes ersteigert werden kann. Führt auch dieser Termin nicht zum Erfolg, kann der Ersteigerungspreis noch weiter sinken.

Wann immer es möglich ist, sollte sich jemand, der von Zwangsversteigerung betroffen ist, professionelle Hilfe von einem Makler oder der Bank holen. Wenn das Objekt unbedingt gehalten werden soll, kann auch ein Käufer zum Beispiel aus dem Familienkreis in Frage kommen. Grundsätzlich kann ein Versteigerungsobjekt auf dem freien Markt (freihändig) verkauft werden, wenn der Gläubiger - meistens die finanzierende Bank - und das Gericht zustimmen. Wenn es gar nicht anderes geht, ist die Immobilien-Versteigerung der einzige Weg, sich von den fortlaufenden Kosten einer Immobilie zu befreien, wenn auch meist mit hohem Verlust.